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Verträge mit Lieferanten und Dienstleistern

Published by EDIFICIA at 19. Jul. 2018
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  • Verträge
  • Date19. Jul. 2018

Edificia Rechtsanwälte ist als Wirtschaftskanzlei besonders in der Beratung von Lieferanten von Waren und Dienstleistern tätig. Oft müssen Lieferanten von ihren Kunden zugelassen werden, die normalerweise große börsennotierte Unternehmen sind. Das Kräfteverhältnis zwischen ihnen ist nicht immer gleich.

Um diese natürlichen Schwächen zu überwinden, helfen wir Lieferanten bei

  • der Erstellung aller notwendigen Vertragsdokumente, einschließlich eines rechtlich übereinstimmenden Kaufauftrags, einer Vereinbarung über die Lieferung von Produkten und / oder Dienstleistungen (PSA), die die Transaktion von Geräten und / oder Dienstleistungen regelt, sowie eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung
  • der Verhandlung guter Lieferverträge
  • der Eintreibung von unbezahlte Rechnungen
  • gerichtlichen und außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren

Die Kanzlei berät solche Unternehmen insbesondere im IT-Bereich, in der Luftfahrt und in Verbindung mit Flughäfen, insbesondere am Frankfurter Flughafen. Es ist nicht immer einfach, den Status eines zugelassenen (lizenzierten) Lieferanten zu erlangen oder eine öffentliche Ausschreibung zu gewinnen. Wir unterstützen diesen Prozess bei allen rechtlichen Fragen.

Die deutschen Rechtsfragen in der Lieferkette sind vielfältig und komplex. Der regulatorische Rahmen basiert auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Handelsgesetzbuch (HGB) und verschiedenen speziellen nationalen und EU-Vorschriften, die sich mit der Qualität von Waren und / oder Dienstleistungen sowie mit Genehmigungs-, Ausschreibungs- und Wettbewerbsfragen befassen. Unsere juristische Arbeit bezieht sich allgemein auf:

  • die Übertragung des Eigentums an Waren durch Vereinbarung, inkl. Mietkaufverträge
  • die Mängel der Lieferungen und Leistungen und die Mängelansprüche (Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag, konkrete Leistung usw.)
  • die Beschlagnahme von Waren durch Gerichte
  • alternative Streitbeilegung, insbesondere in einer laufenden Geschäftsbeziehung zwischen zwei Parteien

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