Zur Umsetzung des Zieles der Hessischen Landesregierung, bis zum Jahr 2050 die Energieversorgung Hessens zu möglichst 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu decken, sollen Windvorrangflächen in einer Größenordnung von 2% der Landesfläche in den Regionalplänen und dem Regionalen Flächennutzungsplan ausgewiesen werden. Nur außerhalb dieser Vorranggebiete soll die Nutzung der Windenergie ausgeschlossen werden.
Das Regierungspräsidium Darmstadt und der Regionalverband haben für den so genannten sachlichen Teilplan „Erneuerbare Energien“ des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans der Regionalversammlung Südhessen und der Verbandskammer den Abstands- und Ausschlusskriterienkatalog für die Ermittlung von Suchräumen vorgelegt. Die Vorranggebiete sollen einen Abstand von 1.000 Meter zu Siedlungen sowie – trotz einer Höhe der Windenergieanlagen von über 180 Meter – nur zwischen 100 und 150 Meter zu Straßen, Schienenwegen und Hochspannungsleitungen einhalten. Naturschutzgebiete, Schutz- und Bannwälder sowie Naturdenkmäler, die Kernzonen der UNESCO-Weltkulturerbestätten Mittelrheintal, Grube Messel, Kloster Lorsch und des Limes, nicht aber (potentielle) Natura 2000 Gebiete und Landschaftsschutzgebiete sollen für die Ausweisung von Vorranggebieten tabu sein.
Für eine wirtschaftliche Nutzung sind Bereiche mit einer Mindestwindgeschwindigkeit von mehr als 5,5 Meter pro Sekunde in 140 Meter Höhe vorgesehen. Die auf dieser Basis ermittelten Suchräume umfassen fast 17 Prozent des Regierungsbezirks Darmstadt beziehungsweise etwa acht Prozent des Regionalverbandes. Neun Prozent der Fläche des Regierungsbezirks beziehungsweise drei Prozent des Regionalverbandes sind mit einer Windgeschwindigkeit von mehr als 5,75 Meter pro Sekunde besonders „windhöffig“. Die Karten mit der Anwendung dieser Suchräume können über die Homepage des Regierungspräsidiums unter www.rp-darmstadt.hessen.de und des Regionalverbandes unter www.region-frankfurt.de eingesehen werden.
Die Kartenentwürfe, so Rechtsanwalt Matthias Möller, "weisen den Investoren leider auch den Weg, für die schraffiert dargestellten Flächen Anträge auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen einzubringen, die nach den gesetzlichen Vorgaben zeitlich vor der geplanten Verabschiedung des Teilplanes bescheiden werden müssen. Denn bis zur Genehmigung der Fachpläne oder qualifizierter Flächennutzungspläne sind Windenergieanlagen im ganzen Land baurechtlich privilegiert. Damit droht ein Wildwuchs von Anlagen an ungeeigneten Standorten."
In den nächsten Monaten werden das Regierungspräsidium Darmstadt und der Regionalverband in enger Abstimmung geeignete Vorranggebiete für die Windenergienutzung in diesen Suchräumen ermitteln. Die Rechtsanwälte MÖLLER & COLL. vertreten Städte, Gemeinden, Bürgerinitiativen und Naturschutzverbände bei der fachlichen Prüfung u.a.
der Kriterien für den Ausschluß von Standorten und den gebotenen Mindestabstand zu schutzwürdigen Gebieten bei der Ermittlung von Suchräumen
der Belange der Flugsicherung, die einen Abstand von mehreren tausend Metern zu Funkfeuern und Landeplätzen fordern,
der Natura 2000-Gebiete und
den Belangen des Artenschutzes, insbesondere windkraftempfindlicher Vogelarten und Fledermausvorkommen.
Sie empfehlen ihrer Mandantschaft und der Öffentlichkeit, jetzt der Regionalversammlung Südhessen und der Verbandskammer fachlich zu den Planentwürfen vorzutragen. Denn die Regionalversammlung Südhessen sowie die Verbandskammer werden voraussichtlich noch 2012 über die potenziellen Vorranggebiete für den Entwurf des sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien beschließen. Wenn dann in 2013 der Plan zur Anhörung der Öffentlichkeit offen gelegt wird, sind die Würfel meist schon gefallen.
Autor: Matthias Möller-Meinecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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