"Wenn ein Güterzug über die alte Stahlbrücke fährt verstärkt sich der Lärm ähnlich einer Trommel" beklagt sich ein Anwohner einer Eisenbahnbrücke in der Rolshover Straße in Köln. Von der für Tempo 300 km/h ausgebauten Neubaustrecke aus dem Rhein-Main-Gebiet schleichen auch die Intercity-Züge die letzten Kilometer über marode Brücken zum Kölner Hauptbahnhof und verursachen dort durch einen Neubau vermeidbaren Gesundheitsgefährdungen und Belästigungen für die Anlieger.
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90 Die Grünen hat in einer Fleißarbeit 1150 Eisenbahnbrücken zwischen Aachen und Zwingenberg recherchiert, die durch eine jahrelange Vernachlässigung der Pflicht zur Unterhaltung und Sanierung so marode sind, dass nur noch ein Abriss und ein Neubau geboten ist. Dieser marode Zustand ist mit wesentlichen Beeinträchtigungen eines ruhigen Schlafens für Tausende von Anwohnern durch das Dröhnen der Brücken verbunden, störender Lärm, der bei einer rechtzeitigen Sanierung und ordnungsgemäßen Unterhaltung der Brücken vermeidbar gewesen wäre.
Die Standorte der maroden Brücken sind auf einer skalierbaren Deutschland-Landkarte unter www.gruene-bundestag.de/mobilitaet/verfall-der-verkehrswege-stoppen-24-07-2014.html einsehbar.
Den Eigentümern von Wohnungen in der Nachbarschaft dieser Brücken steht nach dem Prüfungsergebnis von Rechtsanwalt Matthias Möller-Meinecke für den Kölner Brücken-Anlieger ein oftmals hinreichend erfolgversprechende Anspruch gegen die Deutsche Bahn Netz AG auf Schallschutz zu, der mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung auch erfolgversprechend eingeklagt werden kann. Der Bundesgerichtshof hatte schon in einem Urteil vom 27. Oktober 2006 dem Nachbarn einer Eisenbahnbrücke einen Anspruch auf Lärmschutz zugebilligt, weil deren Dröhnen das Wohnen wesentlich beeinträchtigte (Az. V ZR 2/06).
Sie können prüfen, ob eine der von den Grünen ermittelten maroden Bahnbrücken auch in ihrer Wohnnachbarschaft vermeidbaren Lärm erzeugt:
Autor: Matthias Möller-Meinecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht