(Urteil des Bundesfinanzhof (BFH)vom 28. Oktober 2008 - Az.: VIII R 36/04)
Scheingewinne, die auf einem betrügerischen Schneeballsystem beruhen, in Wirklichkeit aber nur auf dem Papier angefallen sind, sind steuerrechtlich als finanzieller Zufluss zu behandeln und müssen versteuert werden. Damit hat der BFH seine bisherige Rechtsauffassung erneut bestätigt. Es ist bitter, wenn Anleger nicht nur auf ein betrügerisches System hereinfallen und Geld verlieren, sondern auch auf faktisch nicht entstandene Gewinne auch noch Steuern zahlen müssen. (mehr ?)
In dem vom BFH zu entscheidenden Rechtsstreit beteiligten sich die Kläger mit insgesamt 110.000 D-Mark an einer Gesellschaft, die mit angeblichen Börsentermingeschäften warb und eine Erfolgsbeteiligung von 70 Prozent für die Anleger und 30 Prozent für die Gesellschaft vorsah. In Wahrheit betrieb die Gesellschaft ein Schneeballsystem. Mit Ausnahme der Anfangsphase wurden keine echten Börsengeschäfte getätigt. Stattdessen wurden den Anlegern von diesen zuvor eingezahlte Gelder als angeblich entstandene Gewinne ausgezahlt. Von 1996 bis 2001 erzielten die Kläger angeblich Erträge von 1.404.284 D-Mark. Tatsächlich ausgezahlt wurden davon insgesamt 656.500 D-Mark. Die Differenzbeträge zwischen Auszahlungen und Renditen in Höhe von 747.784 D-Mark wurden den Klägern angeblich gutgeschrieben; das Geld wurde der Firma wiederum als angebliches Anlagekapital überlassen.
Empfehlung:
Schneeballsysteme sind in der Regel durch Recherche zu erkennen. Sind Sie unsicher, so suchen Sie Rat. Für den erfahrenen Berater offenbaren die Unterlagen solcher Gesellschaften häufig bereits Ungereimtheiten. Ist der Schaden bereits eingetreten, so empfiehlt sich dringend das Aufsuchen eines erfahrenen Rechtsanwalts oder Steuerberaters. Bei zügigem Handeln können oftmals noch Teile der angeblich investierten Gelder beschlagnahmt werden.
Autor: Bertrand H. Prell, Rechtsanwalt & Solicitor
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