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Baurecht

Published by EDIFICIA at 16. May. 2017
Categories
  • Wirtschaftsrecht
  • Date16. May. 2017

Das Baurecht in Deutschland wird in privates Baurecht und öffentliches Baurecht unterteilt. Das private Baurecht befasst sich mit dem Grundeigentum und Nachbarrecht, Werkverträge für anstehende Bauvorhaben (z.B. Architektenvertrag oder Bauvertrag mit Bauunternehmern) sowie den Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer.

Das öffentliche Baurecht regelt jene Teile des öffentlichen Rechts, die Bauvorhaben betreffen. Das öffentliche Baurecht gliedert sich in das Bauplanungsrecht, den Gesetzen und Verordnungen, die die Bebaubarkeit von Grundstücken regeln und dem Bauordnungsrecht, mit Verordnungen für einzelne Bauvorhaben regeln.

Die Schwerpunkte der Kanzlei: Vertretung von Bauherrn, Landwirten, Städten und Gemeinden zu allen Fragen des Baurechts, Bauordnungs­rechts und Baulärm.

 

Öffentliches Baurecht in Deutschland

Öffentliches Baurecht nimmt in Bezug auf Projektentwicklung von Immobilien sowie bei Immobilientransaktionen und deren Finanzierung eine herausragende Stellung ein. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrungen im öffentlichen Baurecht und nachhaltige Referenzmandaten.

Das Baurecht hat sich zu einer eigenen Praxisdisziplin entwickelt. Unsere Anwälte für Baurecht befassen sich mit Fragen der Wohn- und Geschäftshausentwicklung sowie Ingenieur- und Infrastrukturprojekten. Unsere Anwälte beraten gewerbliche Kunden gerne bei Bau- und Infrastrukturprojekten in Deutschland sowie im Ausland.

Es ist im Wesentlichen eine Mischung aus Vertragsrecht, Handelsrecht, Planungsrecht, Arbeitsrecht, Partnerschafts- und Vergaberecht. Für größere Bauvorhaben ist oft eine öffentliche Ausschreibung obligatorisch. Die Dienstleistungen unsere Anwälte im Baurecht decken somit eine breite Palette von Rechtsfragen ab:

  • die Abfassung von Bauaufträgen
  • Beantragung von Bauleistungen wegen Verletzung des Vertrages (Forderungseinzug, Mängelbeseitigung, Beanstandung von Bauschäden, Rücktritt vom Vertrag)
  • Beratung hinsichtlich Sicherheitsinteressen z.B. Bankgarantien, Bürgschaften
  • Beratung bei Öffentlichen Ausschreibungsen und Vergabeverfahren
  • Unterstützung bei der Streitbeilegung außergerichtlich oder in Gerichtsverfahren.

Das Baugewerbe betrifft eine Reihe von Beteiligten, darunter Architekten, Bauunternehmer, Ingenieure, Bauarbeiter, Planer und Vermesser, Immobilienmakler und – in der Regel als Garant – Finanzinstitute.

Das deutsche Baurecht beruht vor allem auf dem kodifizierten Recht im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, des Handelsgesetzbuches, des unlauteren Wettbewerbsrechts und bestimmter Bauvorschriften wie der VOB. Darüber hinaus spielen Umwelt- und Gesundheitsfragen bei Bau- und Infrastrukturprojekten eine immer größere Rolle. Obwohl keine besonderen Vertragsformalitäten erforderlich sind, ist es üblich, Standardverträge für nationale Projekte zu verwenden.

 

Baurecht, Bauordnungs­recht und Baulärm

  • Architektenleistung, Baugenehmigung, Bebauungsplan, Bürgerbegehren, Lärm, Landwirt, Nachbarbau

 

Baugenehmigung

  • Beratung zu den Themen: Bauvorhaben, Bauaufsichts­behörde, Genehmigungs­freiheit, Anzeigepflicht, Abbruch, Vorbescheid, Geltungsdauer und Verlängerung, Baueinstellung, Baubeseitigung, Nutzungs­untersagung, Zufahrt, Baulast, Stellplatz, Abstandsfläche, Ausnahme, Befreiung, Veränderungs­sperre, Teilungs­genehmigung, Vorkaufsrecht, Innenbereich, Außenbereich, Sanierung, Nutzungsänderung, Nutzungs­untersagung, Prostitution, Massagepraxis, Gewerbeanmeldung, Dachgeschoss­ausbau, Widerruf, Entschädigung, Amtspflicht­verletzung;
  • Vertretung von Bauherrn und Nachbarn zu allen Fragen des Bauordnungs­rechts;
  • wissenschaftliche Kommentierung des Baurechts.

 

Bebauungsplan

  • Beratung zu den Themen: Aufstellungs­beschluss, Planungsleitsätze und Abwägungsgebot, Naturschutz- und Umweltrecht, Umweltbericht, Innenentwicklung, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Beteiligung der Öffentlichkeit, vorhaben­bezogener Bebauungsplan, Vorhaben während der Planaufstellung, Ausnahmen und Befreiungen, Sicherstellung der Erschließung, öffentlich-recht­licher Vertrag, Bestandsschutz, Veränderungs­sperre, Teilungs­genehmigung, Vorkaufsrecht, Entschädigung, Bodenordnung, Umlegung, Grenzregelung, Enteignung und Entschädigung, Erschließung, städtebauliche Sanierung, städtebauliche Entwicklungs­maßnahme, Erhaltungs­satzung, Sozialplan, Härteausgleich, Verbesserung der Agrarstruktur, Wertermittlung,
  • Verfahren vor den Kammern für Baulandsachen;
  • Beratung von Städten und Gemeinden auf dem Weg zu einem bestandskräftigen Bebauungsplan.

 

Bürgerbegehren

  • Beratung zu den Themen: Wichtige Angelegenheit, ausge­schlossene Themen, Antrag, Haushaltssatzung, Jahresabschluss, Bebauungsplan, Aufstellungs­beschluss, Rechtsmittel­verfahren, Kostendeckungs­vorschlag, Unterschriften, aufschiebende Wirkung, Information zum Bürgerentscheid, Quorum, Rederecht, Vertrauensperson, Mehrheit, Bürger­versammlung, Bürgerantrag, einstweilige Verfügung, gerichtlicher Rechtsschutz;
  • Beratung von Initiativen auf dem Weg zu einem erfolgreichen Bürgerbegehren.

 

Baulärm

  • Beratung zu den Themen: Messung von Baulärm und von Baustellenlärm der Bahn, Presslufthammer, Rüttelplatte, Vibrationsstampfer, Abbruch, Trennschleifer, schädliche Umwelt­einwirkungen, Allgemeine Verwaltungs­vorschrift Baulärm, Bundes­immissionsschutz­gesetz, TA Lärm, Stand der Technik, Nachbarschaft, Beweissicherung, Richtwert, Lärmreduzierungs­maßnahmen, Schallschutz­einhausung, Gesundheits­beeinträchtigung, Ordnungswidrigkeit, Untätigkeits­klage;
  • Beratung und Vertretung von Bauherrn und Nachbarn zum Thema Baulärm.

 

Landwirte

  • Beratung zu den Themen: Landentzug, Flurbereinigung, Ortsumfahrung, Umgehungs­straße, Kaltluftsee, Straßendamm, Existenz­gefährdung, Bodenschutz, Umwelt­verträglichkeit, Entschädigung, Landausgleich, Leitungstrasse, Hochspannungs­leitung, Bebauungsplan, Erschließungs­vertrag;
  • Beratung und Vertretung von Landwirten.

 

Baurecht, Bauordnungs­recht und Baulärm Vertretung von Bauherrn, Landwirten, Städten und Gemeinden zu allen Fragen des Baurechts, Bauordnungs­rechts und Baulärm. Architektenleistung, Baugenehmigung, Bebauungsplan, Bürgerbegehren, Lärm, Landwirt, Nachbarbau

Baurecht, Bauordnungs­recht und Baulärm: Vertretung von Bauherrn, Landwirten, Städten und Gemeinden zu allen Fragen des Baurechts, Bauordnungs­rechts und Baulärm.

 

Bau- und planungsrechtliche Beratung

  • Beratung und Vertretung von Kommunen, Eigentümern im Rahmen von Bauleitplanverfahren und von Baugenehmigungsverfahren
  • Beratung bei Immobilientranaktionen
  • Beratung bei innerstädtischen Bauvorhaben
  • Beratung bei städtebaulichen Verträgen
  • Beratung bei allen Angelegenheiten zur Vertragsgestaltung
  • Projektmanagementverträge, Projektsteuerungsverträge Generalplanerverträge, Architektenverträge, Ingenieurverträge
  • Bauverträge, Generalunternehmerverträge, Generalübernehmerverträge
  • Anwaltliche Beratung bei Nachträgen am Bau
  • Anwaltliche Beratung zu Fristen am Bau, zu Behinderungen und gestörtem Bauablauf
  • Anwaltliche Beratung zu Mängelansprüchen und Beweissicherung am Bau
  • Recht der Architekten und Ingenieure
  • Rechtliche Beratung bei Versicherungsfällen rund um Bau und Immobilie
  • Schlichtung, Mediation, Schiedsgutachten, Schiedsgericht und Adjudikation am Bau
  • Recht der partnerschaftlichen Projektabwicklung (Partnering) am Bau
  • Projektbegleitende Rechtsberatung bei Bauvorhaben
  • Prozesse im Bau- und Architektenrecht

 

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