Schiedsverfahren und Internationale Schiedsgerichtsbarkeit
Unsere Anwälte verfügen im Bereich Schiedsverfahren, Internationale Schiedsgerichtsbarkeit und außergerichtliche Streitbeilegung über ein professionelles Verständnis dafür, wie sie Mandanten über die beste Art der Streitbeilegung beraten und einen Vergleich vor Gericht oder außergerichtlich aushandeln können. Wir verfügen über erfahrende Anwälte, die insbesondere Mandanten mit angloamerikanischem Hintergrund (ehemalige Commonwealth-Länder) in grenzüberschreitenden Angelegenheiten vertreten. Wir bieten unseren Mandanten ein internationales Netzwerk erfahrener Anwälte an. Unsere internationalen Mandanten kommen aus europäischen Ländern, den Vereinigten Staaten, Kanada, Lateinamerika, Australien, dem Nahen Osten und Asien. Unsere Arbeitssprache ist Deutsch und Englisch, die von allen Anwälten und Mitarbeitern gesprochen wird.
Die traditionelle Form der Streitbeilegung in Deutschland ist ein Rechtsstreit im deutschen Gerichtssystem.
Abhängig von der Art des Falls macht ein Unternehmen seine Ansprüche entweder vor den ordentlichen (Zivil-) Gerichten oder den Arbeitsgerichten geltend. Die weitaus meisten Handelsstreitigkeiten zwischen privaten Parteien in Deutschland werden von den ordentlichen Zivilgerichten entschieden.
Das Gerichtssystem besteht aus vier hierarchischen Ebenen:
- die Amtsgerichte,
- die Landgerichte,
- die Oberlandesgerichte, die sich in der Regel mit Berufungen befassen, und
- der Bundesgerichtshof, der in der Regel mit einer weiteren Berufung und gerichtlichen Überprüfung befasst ist
Richter:
Vor den Amtsgerichten werden Zivilfälle durch einem einzigen Richter entschieden. Vor den Landgerichten werden einfachere Streitigkeiten von einem einzigen Richter entschieden, während komplexere Fälle von einem dreiköpfigen Gremium entschieden werden. Die Gerichte verfügen in dieser Angelegenheit über ein angemessenes Ermessen, bitten jedoch in der Regel um die Zustimmung der Parteien. In rein kaufmännischen Angelegenheiten, in der Regel bei Streitigkeiten zwischen zwei Unternehmen, wird der Rechtsstreit vor der Kammer für Handelssachen verhandelt, d. H. vor einem dreiköpfigen Richterkammer, das dem Landgericht angegliedert ist. Die Kammer besteht aus einem professionellen, in der Regel einem erfahrenen Richter und zwei Laienrichter mit einem kaufmännischen Hintergrund.
Internationale Zuständigkeit
Sofern zwischen den Parteien keine mündliche oder schriftliche Vereinbarung über die gerichtliche Zuständigkeit eines deutschen oder ausländischen Gerichts getroffen wird, sind die Kriterien für die Entscheidung des zuständigen Gerichts in der Brüssel-I-Verordnung (Brüsseler Übereinkommen) festgelegt und für die europäischen Mitgliedstaaten verbindlich, ansonsten in der deutschen Zivilprozessordnung. Die internationale Gerichtsbarkeit folgt nicht zwangsläufig der zwischen den Parteien vereinbarten Wahl des (materiellen) Rechts.
Die territoriale Gerichtsbarkeit
Häufig besteht Einigkeit darüber, welches Gericht in welcher Stadt anzurufen ist. Mangels Vereinbarung werden die Kriterien in der deutschen Zivilprozessordnung festgelegt. Als allgemeine Richtlinie gilt, dass das Gericht am Ort des Beklagten zuständig ist. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel.
Der Gerichtsstand bezieht sich auf den Gegenstandswert
Der Gegenstandswert entscheidet in der Regel darüber, ob das Amtsgericht oder das Landgericht für eine Klage in erster Instanz zuständig ist. Amtsgerichte sind für Rechtsstreitigkeiten bis zu einem Wert von EUR 5.000 zuständig. Sie befassen sich jedoch auch mit Familien- und Vermietungsstreitigkeiten und einigen anderen speziellen Rechtsgebieten (ohne Wertbegrenzung), da die Amtsgerichte mit den örtlichen Gegebenheiten besser vertraut sind. Landgerichte sind für Streitigkeiten mit einem Streitwert von über EUR 5.000 zuständig, da diese Fälle normalerweise von einem dreiköpfigen Gremium entschieden werden, das von einem erfahrenen Richter geleitet wird. Unternehmen müssen in der Regel Klage beim Landgericht erheben.
Rechtsfragen und Tatsachenfragen
Die Parteien müssen dem Gericht in erster Instanz alle relevanten Tatsachen, die ihre Forderung stützen, rechtzeitig vor einer Anhörung vorlegen. Dies wird größtenteils durch schriftliche Schriftsätze von Rechtsanwälten und nicht durch mündliche Ausführungen während einer Gerichtsverhandlung erreicht. Obwohl dies nicht zwingend erforderlich ist, wird empfohlen, das Gericht auch schriftlich auf jeden rechtlichen Aspekt hinzuweisen, der die eigene Rechtsauffassung unterstützt.
Das Berufungsgericht, in der Regel das Landgericht, beschränkt sich jedoch heutzutage darauf, rechtliche Fragen statt Tatsachenfragen zu prüfen und zu entscheiden (gerichtliche Würdigung). Sie stützen sich auf die Tatsachen, die dem erstinstanzlichen Gericht vorgelegt wurden. Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Der Bundesgerichtshof ist ausnahmslos auf gerichtliche Nachprüfungen beschränkt (nur Rechtsfragen).
Streitbeilegung: Gerichtsverfahren
Das Verfahren für Zivilgerichte ist in der deutschen Zivilprozessordnung geregelt. Es ist komplex und als ausländisches Unternehmen nicht leicht zu verstehen. Im Gegensatz zur angloamerikanischen Praxis gibt es normalerweise zwei, wenn nicht mehr Verhandlungstermine, bevor das Verfahren abgeschlossen ist. Die erste Verhandlungstermin soll in der Regel versöhnlicher sein, um mit Hilfe des Gerichts den Weg für eine gütliche Einigung zu ebnen. Angesichts der Komplexität des Gerichtsverfahrens wird daher empfohlen, einen erfahrenen deutschen Prozessanwalt zu wählen, der ähnlich wie ein englischer Rechtsanwalt handelt.
Eine Klage vor einem staatlichen Gericht bietet einige Vorteile:
Staatsgerichtliche Urteile sind in vielen Ländern vollstreckbar.
Staatsgerichtsurteile sind in Deutschland sowie in allen anderen EU-Mitgliedstaaten nach der Brüssel-I-Verordnung anerkannt und vollstreckbar. Außerhalb der Brüssel-I-Verordnung können sich die Parteien auf internationale bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und dem betroffenen Land berufen, die die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsurteilen des Staates ermöglichen.
Die Kosten eines Gerichtsverfahrens sind in der Regel niedriger und vorhersehbarer als in alternativen Streitbeilegungsverfahren.
Die Kosten des Verfahrens hängen von dem Streitwert ab, auf den sich die Gerichtskosten stützen. Die Gerichtskosten erhöhen sich nicht, auch wenn eine Kammer, bestehend aus drei Richtern zuständig ist. Es besteht ein Kostenvorteil, wenn die Parteien den Fall einvernehmlich erledigen.
Erstinstanzliche Verfahren können relativ schnell sein.
Jüngsten Statistiken zufolge beträgt die durchschnittliche Dauer eines Urteils in Deutschland vor einem Landgericht 13 Monate. Die Verfahrensdauer hängt jedoch vom Verhalten der Parteien, der Komplexität des Verfahrens und der Arbeitsbelastung des Gerichts sowie den Schwankungen des Personals am Gericht ab. Unter widrigen Umständen kann eine gerichtliche Entscheidung in erster Instanz bis zu 24 Monate dauern.
Das Recht auf Berufung
Da Richter anfällig für menschliches Versagen sind, haben die Parteien in der Regel das Recht, gegen ein Urteil eines erstinstanzlichen Gerichts Berufung einzulegen. Jede unterlegene Partei kann Berufung einlegen.
Staatliche Gerichtsverfahren bieten einen effizienten Schutz.
In Gerichtsverfahren können die Parteien einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz durch einstweilige und summarische Befreiung beantragen (z. B. einstweilige Verfügungen und Arrestverfügungen).
Eine Klage des Staatsgerichts hat einige Nachteile:
- Staatliche Gerichtsverfahren in Deutschland müssen in deutscher Sprache abgehalten werden.
Sämtliche Schriftsätze müssen in deutscher Sprache erfolgen. Das Gericht kann verlangen, dass einschlägige Dokumente, auch in verständlichem Englisch, von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden
- Staatliche Gerichtsverfahren können aufgrund von Berufungs- und Überprüfungsverfahren länger dauern.
Gegen die jeweilige Gerichtsentscheidung kann Berufung und darüber hinaus noch eine weitere Berufung eingelegt werden. Selbst wenn ein erstinstanzliches Urteil nach einer angemessen kurzen Frist ergangen ist, kann der Rechtsstreit daher im Berufungsverfahren und evtl. einem weiteren Berufungsverfahren (gerichtliche Überprüfung) verhandelt werden, wenn eine Partei dies wünscht. Dieser Vorgang kann den Zeit- und Kostenfaktor erheblich erhöhen.
Internationale Schiedsgerichtsbarkeit
Sofern die Parteien keine internationalen Schiedsregeln (insbesondere ICC oder ICSID) vereinbart haben, enthält die deutsche Zivilprozessordnung ähnliche gesetzliche Regelungen für die Schiedsgerichtsbarkeit in Deutschland. Edificia Rechtsanwälte hat in verschiedenen Schiedsverfahren Parteien vertreten. Die Hauptvorteile bestehen darin, dass das Verfahren in englischer Sprache abgehalten werden kann und Dokumente in englischer Sprache beim Schiedsgericht eingereicht werden können. Da es in der Regel keine Berufung gibt, wird der Streit normalerweise schneller beigelegt. Es gibt daher jedoch keine Möglichkeit, die Entscheidung des Schiedsgerichts überprüfen zu lassen, da normalerweise keine Berufung zulässig ist. Die Entscheidung des Schiedsrichters / der Schiedsrichter kann in der Regel nicht von einem staatlichen Gericht überprüft werden. Es wird daher empfohlen, einen erfahrenen Anwalt zu wählen, der in einem Schiedsverfahren im besten Interesse des Mandanten handelt.
Mediation
Der Vorteil der Mediation ist – im Gegensatz zur Schiedsgerichtsbarkeit – die Offenheit gegenüber Gerichtsverfahren, falls die Mediation fehlschlägt. In letzter Zeit ermutigen die deutschen Gerichte die Parteien, unter bestimmten Umständen das Ruhen des Verfahrens zu beantragen, d. h. das Gerichtsverfahren zu unterbrechen und sich für eine Mediation zu entscheiden, um den Rechtsstreit einvernehmlich beizulegen. Der Mediator ist in der Regel ein speziell ausgebildeter Richter, der nicht an dem Rechtsstreit oder den Parteien beteiligt gewesen sein darf und daher unabhängig und unparteiisch handeln muss. Wenn die Mediation fehlschlägt, sind die Parteien berechtigt, die Streitigkeit vor dem Gericht fortzusetzen. Abgesehen von der gerichtlichen Mediation können die Parteien auch eine freiwillige Mediation vereinbaren, um die Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Diese Option wird insbesondere empfohlen, wenn die Parteien ihre Handelsbeziehungen in Zukunft fortsetzen möchten. Es ist also eher eine zusätzliche Option als ein Ersatz für eine gerichtliche Klage.
Adjudikation
Es ist eine Form der vorübergehenden oder endgültigen Beilegung eines Streits, insbesondere im Zusammenhang mit langfristigen Infrastrukturprojekten und Bauentwicklungen, bei denen Zeit von entscheidender Bedeutung ist. In solchen langfristigen Projekten kommt es regelmäßig zu Streitigkeiten, die vor Ort gelöst werden müssen, um Projektunterbrechungen zu vermeiden. Bauverträge sehen manchmal eine solche Ad-hoc-Streitbeilegung durch zuvor ernannte Richter vor. Die Entscheidung des Schiedsrichters kann nur vorübergehend sein und zu einem späteren Zeitpunkt gerichtlich überprüft werden. Es kann auch endgültig sein, wenn die Parteien dem zustimmen. Der Hauptvorteil hierbei ist, dass das betreffende Projekt während des Streits nicht vollständig zum Erliegen kommt. Eine solche Form der “befristeten” Streitbeilegung ist zwar nicht sehr verbreitet, wird jedoch unter den beschriebenen Umständen dringend empfohlen.