Vergaberecht (Europäische Union)
EU-Vergaberecht
Das Vergaberecht der Europäische Union regelt den Ausschreibungs- und Beschaffungsprozess des öffentlichen Sektors, sei es die der Bundesregierung, der Länder, der Kommunen, oder auch – in der Regel staatliche oder kontrollierte – Unternehmen des Versorgungssektors, wie z. die Bundesbahngesellschaft, eine Hochschule oder eine Wohnungsbaugesellschaft (“öffentliche Auftraggeber”) bzgl. Verträge über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Bau- und Dienstleistungen. Der wichtigste Rechtsrahmen für das öffentliche Beschaffungswesen ist in der Verordnung 2004/18/EG festgelegt. Sie wurde in den Folgejahren, zuletzt in der Richtlinie 2014/23/EU, häufig geändert: Konzessionen, Richtlinie 2014/24/EU: Vereinfachung des öffentlichen Sektors, Richtlinie 2014/25/EU: Versorgungsunternehmen
Das EU-Vergaberecht soll den öffentlichen Beschaffungsmarkt jedes Mitgliedstaats der Europäischen Union für den Wettbewerb öffnen und den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen in der Europäischen Union fördern. Es zielt darauf ab, alle direkten oder indirekten “Buy National” -Politiken zu überwinden. Die genannte Verordnung wurde von Deutschland im Jahr 2004 angenommen.
Für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) ist es nicht immer einfach, einen öffentlichen Auftrag gemäß den Grundsätzen der Verträge der Europäischen Union zu erhalten. Der kommerzielle Erfolg eines Unternehmenskunden beginnt mit einer Recherche zu Projektmöglichkeiten: Alle Informationen zum öffentlichen Auftragswesen in der Europäischen Union werden im Amtsblatt veröffentlicht.
Periodische indikative Bekanntmachungen (PIN) geben das jährliche geschätzte Beschaffungsvolumen für jeden öffentlichen Auftraggeber an. Europaweite Ausschreibungen sind die formellen Einladungen an Lieferanten, Angebote zu unterbreiten, mit denen die Vergabe eines Auftrags in Europäischen Union begonnen wird. Die Bekanntmachung der Auftragsvergabe (CAN) informiert die Öffentlichkeit über die Vergabe eines Auftrags an einen erfolgreichen Bieter, einschließlich des Preises sowie des Grundes für die Auswahl.
Sobald sich ein Unternehmen für eine Ausschreibung entschieden hat, möchten wir bei der Vorbereitung und dem Gewinn von EU-Verträgen behilflich sein. Die juristischen Dienstleistungen umfassen z.B.
- Prüfung eines Rahmenabkommens mit der Europäischen Kommission (Öffentliche Auftraggeber)
- Prüfung der Terms of Reference (ToR) und möglicher Verbindlichkeiten
- Verhandlung und Abfassung einer Konsortialvereinbarung zwischen Mitgliedern eines Bieterkonsortiums (Joint-Venture-Partner)
- Eintreibung von Forderungen (unbezahlte Rechnungen)
- Verteidigung der von der Europäischen Kommission (Betrugsbekämpfungsamt – OLAF) gegen ein Unternehmen ergriffenen Maßnahmen (Kennzeichnung, Verurteilung, schwarze Liste)
EU-Vergaberecht & Öffentliche Vergabverfahren
Während die Regeln für das öffentliche Vergabverfahren der Europäischen Union im Detail entmutigend erscheinen mögen, ist ein ausfallender Bieter nicht ohne Einfluss. Die Bieter möchten möglicherweise das Vergabverfahren und das jeweiligen Vergaberecht und auch Wettbewerbsrecht besser verstehen. Im Zweifelsfall ist es am besten, Rechtsberatung einzuholen. EDIFICIA Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten Rechtsberatung in solchen europäischen Vergabeverfahren. Mit Hilfe eines Rechtsexperten kann eine professionelle Prüfung des Vergabeverfahrens ein klareres Bild darüber liefern, ob der öffentliche Auftraggeber die wesentlichen Grundsätze des Vergaberecht der Europäischen Union befolgt hat oder erfüllt:
- Offenheit und Transparenz des Prozesses
- Gleiche und faire Behandlung für alle Bieter
- Kohärenz des öffentlichen Auftraggebers während des Ausschreibungsverfahrens
Wann gilt EU-Vergaberecht?
Eine Ausschreibe-Behörde in Deutschland (deutscher öffentlicher Bauunternehmer) muss den Auftrag normalerweise im Amtsblatt der Europäischen Union bewerben und die in der Ausführungsordnung festgelegten Verfahrensregeln einhalten, wenn die folgenden allgemeinen Bedingungen erfüllt sind:
- Der Auftrag gilt für öffentliche Arbeiten, öffentliche Dienstleistungen oder öffentliche Versorgung. Manchmal kann der Vertrag Lieferungen und Leistungen oder Arbeiten umfassen – einen sogenannten “gemischten Vertrag” (z. B. die Lieferung lärmreduzierender Schienenbremsen für die Deutsche Bahn und deren Instandhaltung). In diesem Fall muss ein öffentlicher Bauunternehmer bestimmen, welches Element (z. B. das Angebotselement oder das Dienstleistungselement) das vorherrschende Element ist, und daher gilt, welches Regelwerk angewendet wird. Die Regeln für die Lieferung von Waren und für die Bereitstellung von Dienstleistungen variieren in Bezug auf z. der finanzielle Schwellenwert ist niedriger für die Erbringung von Dienstleistungen;
- Der geschätzte Auftragswert (ohne MwSt.) Entspricht oder übersteigt den maßgeblichen finanziellen Schwellenwert. Die Regeln verbieten ausdrücklich das absichtliche Aufteilen von Verträgen, um sie unter die entsprechende Schwelle zu bringen.
EDIFICIA Rechtsanwälte haben erfolgreich die Interessen von Unternehmen im Vergabeverfahren der Europäischen Union und EU-Ausschreibungen gegen die Europäische Kommission vertreten.