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Verträge von Handelsvertretern und Vertriebshändlern

Published by Daniela Gibson at 12. Nov. 2018
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  • Verträge
  • Date12. Nov. 2018

Handelsvertreter sowie Vertriebspartner sind häufig an einen Hersteller oder Großhändler gebunden. Infolgedessen besteht oft ein Ungleichgewicht der wirtschaftlichen Macht zwischen ihnen. Edificia Rechtsanwälte unterstützt sowohl Hersteller / Dienstleistungsunternehmen als auch Zulieferer in folgenden rechtlichen Fragen:

 

  • Entwurf aller erforderlichen Vertragsdokumente, einschließlich rechtlich konformer Bestellungen, Warenliefer- und / oder Servicevereinbarung, die die Abwicklung von Geräten und / oder Dienstleistungen regeln, sowie eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung
  • Unterstützung beim Verhandeln guter Lieferverträge
  • Unbezahlte Rechnungen einfordern
  • Beratung bei Streitbeilegung vor und außerhalb der Gerichte

 

 

Nach deutschem Recht wird ein Handelsvertreter im Allgemeinen als eine Person definiert, die für den Auftraggeber bei der Verteilung von Waren oder Dienstleistungen handelt oder diesen vertritt, normalerweise in einem bestimmten Gebiet gegen Provision oder Gewinn. Manchmal ist der Handelsvertreter an einen oder wenige Auftraggeber gebunden, um den Handelsvertretervertrag zu bekommen oder zu behalten.

 

Eine Vertriebsstelle ist definiert als der regelmäßige Käufer und Verkäufer von Waren und Dienstleistungen im eigenen Namen eines bestimmten Herstellers / Großhändlers / Dienstleistungsunternehmens zu Sonderbedingungen gegen eine Gewinnspanne. Normalerweise ist ein Händler an einen oder mehrere Auftraggeber gebunden, um die Lizenz für den Verkauf eines bestimmten Produkts oder einer bestimmten Dienstleistung in einem bestimmten Gebiet zu erhalten.

 

Das deutsche Recht, das stark von den EU-Regeln und Vorschriften beeinflusst wird, enthält verschiedene zwingende Bestimmungen zum rechtlichen und kommerziellen Schutz von Handelsvertretern. Die Beziehung zwischen Vermittler und Auftraggeber hängt jedoch weitgehend von der jeweiligen Vereinbarung ab. Die Parteien sollten sich des rechtlichen Rahmens bewusst sein.

 

Obwohl das deutsche Recht eine klare theoretische Unterscheidung zwischen einem Handelsvertreter und einem Händler macht, wendet die Rechtsprechung häufig die Schutzregeln für die Handelsvertreter an, die auf das Verhältnis zwischen einem Händler und einem Hersteller / Großhändler abzielen. Die Rechtsprechung ist komplex und in ihrem Anwendungsbereich meist unklar.

 

Handelsvertretungen in Deutschland sind relativ einfach zu errichten. Ausländische Unternehmen können problemlos eine Agentur in Deutschland anmelden. Der Agent muss kein lokaler Staatsbürger sein oder von einem deutschen Unternehmen kontrolliert werden.

 

In anderen Ländern sind sie oft strenger reguliert. Handelsvertretungen, z.B. in den Vereinigten Arabischen Emiraten dürfen nur von Einwohnern der Vereinigten Arabischen Emirate oder von Unternehmen durchgeführt werden, die sich zu 100% im Besitz von Einwohnern der Vereinigten Arabischen Emirate befinden. Sobald eine Agentur beim Wirtschaftsministerium der Vereinigten Arabischen Emirate erteilt und registriert wurde, kann die einseitige Beendigung eines Vertrages durch einen (ausländischen) Auftraggeber zu erheblichen Entschädigungszahlungen zu Gunsten des lokalen Vertreters führen. Eine Europäische Gesellschaft ist gut beraten, sich über solche Schutzbestimmungen zu informieren.

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