Die EU-Kommission hat einen Aktionsplan zur wirksameren Bekämpfung des Mehrwertsteuer-Betrugs vorgestellt.
Steuerverwaltungen sollen verbessert werden, um Mehrwertsteuer-Betrug zu verhindern und geschuldete Steuern einzutreiben. Insbesondere soll der so genannte Karussellbetrug besser entdeckt werden. Darüber hinaus zielt eine Maßnahme auf die derzeitige Betrugspraxis der missbräuchlichen Inanspruchnahme der MwSt-Befreiung bei der Wareneinfuhr ab. Eine zweite Maßnahme soll den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, einen Warenlieferanten, der seine Lieferung nicht an seine MwSt-Behörde gemeldet hat, für den MwSt-Ausfall haftbar zu machen, der durch seinen fehlenden Kunden in einem anderen Mitgliedstaat entsteht.
Bei einem Karussellbetrug stellt ein Steuerpflichtiger, der einen innergemeinschaftlichen Erwerb ohne Mehrwertsteuerbelastung getätigt hat, bei einer anschließenden Lieferung im Inland die Mehrwertsteuer in Rechnung und ist danach nicht mehr auffindbar, ohne dass diese Mehrwertsteuer an den Fiskus abgeführt wurde. Im Aktionsplan werden Maßnahmen vorgeschlagen, durch die potenzielle Betrüger daran gehindert werden sollen, das MwSt-System zu missbrauchen. Hierzu soll ein gemeinsames Konzept bei der Registerein- und -austragung MwSt-pflichtiger Personen in der EU verfolgt werden; die Wirtschaftsbeteiligten online eine Bestätigung der Richtigkeit der MwSt-Identifikationsnummer ihrer Kunden erhalten können und die derzeit geltenden Regeln zur Ausstellung von Rechnungen sollen vereinfacht, modernisiert und harmonisiert werden. Durch die Schaffung eines Europäischen Netzwerks, genannt Eurofisc, soll eine engere operative Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erreicht werden. Zudem sollen die Möglichkeiten der Steuerbehörden verbessert werden, die Steuerausfälle in grenzüberschreitenden Fällen einzutreiben.