EU-Lärmschutzrichtlinie: Die EU-Kommission erhöht den Druck auf Deutschland, den Verpflichtungen bei der Lärmaktionsplanung nachzukommen. Es fehlen noch viele Aktionspläne.
Die EU-Kommission ermahnt Deutschland, Aktionspläne zur Bekämpfung von Bahnlärm zu erstellen. Für alle hochbelasteten Wohngebiete entlang der Hauptabfuhrstrecken des Güterschienenverkehrs fehlen Pläne zur Lärmminderung (Lärmaktionspläne).
Die EU-Kommission erhöht den Druck, weil Deutschland bei der Bekämpfung von Verkehrslärm hinterherhinkt. Vielerorts fehlten noch die laut Richtlinie 2002/49/EG vorgeschriebenen Aktionspläne. Das gilt übrigens für alle drei Lärmquellen des Verkehrs, den Straßen-, Bahn- und Fluglärm.
Nach der EU-Lärmschutzrichtlinie müssen alle EU-Staaten die Lärmbelastung in Ballungsräumen nicht nur auf detaillierten Karten erfassen, sondern auch auf dieser Grundlage Aktionspläne erstellen. Deutschland habe zwar seit einer ersten Ermahnung im September 2016 Fortschritte gemacht, doch fehlten noch Pläne für viele Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen und Flughäfen, erklärte die Kommission.
Die EU startete mit dem aktuellen Verfahren die zweite Stufe eines bereits laufenden Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland. Deutschland muss nun binnen zwei Monaten reagieren. Der nächste Schritt könnte eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof sein. Neben Deutschland wurden auch Zypern, Rumänien und Slowenien wegen Versäumnissen beim Thema Verkehrslärm angemahnt.
Anzahl der Bahnlärm-Betroffenen erschreckend hoch
Die regelmäßige Kartierung des Bahnlärms in Deutschland zeigt, dass bei der Lärmbekämpfung in Deutschland insbesondere bei der Schiene ein dringender Handlungsbedarf zum Gesundheitsschutz gegeben ist. Denn in tausenden von Wohngebieten an Güterzugstrecken überschreiten die Lärmbelastung die Schwelle einer Gesundheitsgefährdung.
Dies eröffnet den Betroffenen wohnt Anliegern gesetzliche Ansprüche auf Geld Ersatz wegen der Beeinträchtigung der Wohnnutzung durch den Bahnlärm.
Ergänzende Informationen beim Umweltbundesamt: Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung